Der Winterdienst in einem Mehrparteienhaus kann mitunter Schwierigkeiten machen. So musste sich auch der BGH damit befassen, wie zu bewerten ist, dass die Mehrheit der Eigentümer den Winterdienst im Wechsel durchgeführt haben will. Die einzelnen Wohnungseigentümer können, so das Ergebnis des BGH, aber nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden. Ein solcher Beschluss hat im WEG„BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig“ weiterlesen
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Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen
Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass im Winter die Räum- und Streupflicht von den Mietern zu übernehmen ist, dann darf der Vermieter nicht ohne Grund für den nächsten Winter eine Firma damit beauftragen. Aber auch für eine Anpassung des Vertrages, die der Vermieter unter Umständen verlangen könnte, bedarf es erheblicher Gründe. So muss beispielsweise dargelegt„Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen“ weiterlesen
Pflicht zum Schneeschippen darf nicht ungerecht verteilt sein
Eine Hausordnung, die den Winterdienst einseitig beispielsweise auf die Bewohner des Erdgeschosses ablädt, ist unwirksam. Eine ungerechte Lastenverteilung bei der Schneeräumung verstößt nach Auffassung des AG Köln gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Eine einseitige Benachteilung ist nicht hinzunehmen. Das gilt selbt dann, wenn der betroffene Mieter in der Vergangenheit den Winterdienst übernommen hatte.„Pflicht zum Schneeschippen darf nicht ungerecht verteilt sein“ weiterlesen
Winterdienst ist Werkvertrag
Mitunter muss man ganz genau hinschauen, mit was für einem Vertragstypus man es zu tun hat. So musste sich der BGH mit der Frage befassen, welcher Natur der Winterdienst eigentlich ist. Denn nur dann, wenn Werkvertragsrecht zugrunde zu legen ist, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern, wenn der Räum- und Streudienst nur mangelhaft erbracht wird.„Winterdienst ist Werkvertrag“ weiterlesen