Verwandte müssen in „Hartz IV“-Prozessen als Zeugen aussagen. Ihnen steht kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, Mehr dazu auf den Seiten von DATEV. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.„Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige bei Hartz-IV-Verfahren“ weiterlesen
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Bei uns undenkbar: Zeugenvernehmungen auf youtube
Die Vereinigten Staaten sind das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – wohl auch in rechtlicher Hinsicht. Was für uns Mitteleuropäer undenkbar erscheint, ist auf der anderen Seite des Großen Teiches gang und gäbe: Videoaufzeichnungen aus Gerichtsakten landen auf youtube. Die Begründung hierfür ist einfach und doch schwer zu verstehen: weil die Gerichtsverfahren öffentlich sind, müssen auch„Bei uns undenkbar: Zeugenvernehmungen auf youtube“ weiterlesen