Wer momentan keinen Unterhalt zahlen kann, muss damit rechnen, dass später der Gerichtsvollzieher kommt

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht weist auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg hin, wonach auch nach Jahren die Zwangsvollstreckung wegen rückständigem Unterhalt möglich sein kann. Eine Verwirkung kommt demnach nur dann in Betracht, wenn der Unterhaltsgläubiger keine Anstrengungen zur Beitreibung unternimmt, obwohl er es könnte. Im entschiedenen Fall war aber trotz vorliegender Verpflichtungsurkunde klar, dass„Wer momentan keinen Unterhalt zahlen kann, muss damit rechnen, dass später der Gerichtsvollzieher kommt“ weiterlesen

Was die Schufa alles weiß….

Es ist nicht nur die Schufa, die bei den Bürgern oft den Eindruck hinterlässt, gläsern zu sein. Vom Handy-Vertrag über den Ratenkredit im Möbelhaus bis hin zur Hausbank: Ohne Schufa-Auskunft geht fast gar nichts. Dabei gibt es noch eine Vielzahl von Auskunfteien und professionellen Datenauswertungsorganisationen für die Versicherungswirtschaft, das Bankgewerbe, für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und vieles mehr.„Was die Schufa alles weiß….“ weiterlesen