Das Grundgesetz unterm Arm….

Es gibt im Netz mittlerweile eine bemerkenswerte Initiative: Man soll sich unbedingt und sofort drei Ausgaben des aktuellen Grundgesetzes bestellen. Eines für sich selbst, für später zur Erinnerung an die guten alten Zeiten, als es noch sowas wie eine Unschuldsvermutung gab, eines zur Übersendung an den Herrn Innenminister Schäuble und eines Für Herrn Geis.

Den Hinweis auf diese Aktion verdanke ich dieser Adresse hier.

Die älteren unter uns werden sich noch an den Ausspruch des damals verantwortlichen Ministers in der Spiege-Affäre erinnern, er könne nicht permanent mir dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen.

Die Antwort hierauf lautet: Doch ! Das darf der Deutsche Staatsbürger von den Mitgliedern der Bundesregierung verlangen. Denn auf das Grundgesetz sind die Damen und Herren schließlich vereidigt.

Das gilt im Übrigen auch für die Frau Bundeskanzlerin, die zur Verteidigung des Herrn Innenministers sich dergestalt geäußert hatte, anlässlich der  Bedrohungslage darf es keine Denkverbote geben.

Doch ! Die gibt es ! Die Grenzen des Erlaubten sind in den Artikeln 1 mit 20 vorgezeichnet.

Während sich der Aufschrei nun auf das target killing konzentriert, macht mich ein weiteres betroffen: Die geplante Internierung der Terrorverdächtigen, die auch schon mal als das Deutsche Guantanamo bezeichnet wurde.

Ein Blick in die Geschichtsbücher lehrt uns, was für Menschen nach dem Reichstagssbrand in die Konzentrationslager gesteckt wurden.

In einem Interview der Schwäbischen Zeitung mit einem Völkerrechtler – dessen Name ich mir nicht gemerkt habe – antwortete dieser auf die Frage, ob das, was die Schäuble’schen Pläne wären, als Staatsterrorismus zu bezeichnen wäre, das ginge in die Richtung.

Wann werden die Ermittlungen gegen Teile der Bundesregierung wegen Verdachts nach § 129a StGB aufgenommen ?

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

7 Kommentare zu „Das Grundgesetz unterm Arm….

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