Die digitale Welt bedroht die Kultur wie wir sie kennen

Der Heidelberger Appell der Autoren und Verleger legt den Finger in eine klaffende Wunde der neuen digitalen Welt: Die permanente Verletzung der Urheberrechte im Netz bedroht unsere Kultur. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wie in Zukunft mit dem geistigen Eigentum umgegangen werden soll.

In der „Zeit“ der vergangenen Woche setzte sich Susanne Gaschke mit diesem Thema auseinander und stellte zutreffend fest, dass hier ein  bedenklicher Wertewandel Platz greifen würde – diejenigen, die fremdes Urheberrecht verletzen, werden zu Helden des befreiten Denkens stilisiert, während über die Geschädigten Hohn und Spott ausgegossen werde.

Es geht darum, dass die Schöpfer von geistigen Werken nicht ihres Urheberrechtes beraubt werden, dass sie das Recht innehaben, zu entscheiden, ob und wie ihre Schöpfungen verwertet werden, wie sie veröffentlicht werden und so weiter. Das hat nichts mit Zensur zu tun, auch nichts mit einem freien Zugang für alle zu den Werken.

Vielmehr hat es damit zu tun, wie die Schöpfung von Literatur oder Kunst oder Musik geachtet wird. Was es einer Gesellschaft wert ist, dass die Schöpfer und ihre Werke geschützt sind.

Bezeichnenderweise unterstützt nun auch die Bundesjustizministerin den Heidelberger Appell. Und doch kann sie in der globalisierten digitalen Piratenbucht nur wenig ausrichten.

Im Vordergrund steht nunn google mit seinem Digitalisierungsprojekt – und aktuell mit einem Rechtsstreit, der in den USA geführt wird. Wie man weiss, ist das amerikanische Rechtssystem mit dem unsrigen nicht zu vergleichen. So gibt es dort prozessuale Situationen, die für einen Mitteleuropäer nur schwer vorstellbar sind.

So gibt es dort das Instrument der „class action“ oder der so genannten „Sammelklage“.  Die Sammelklage hat zur Folge, dass hier für und gegen alle, die zur selben Klasse gehörig sind, prozessiert wird, ob sie nun wollen oder nicht.

Der in den USA geführte Prozess gegen google betrifft nun alle deutschen Autoren und Verleger, die in den USA veröffentlichen. Der Prozess wurde mit einem Vergleich beendet. . Das Gerichtsverfahren lautet The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Fall Nr. 05 CV 8136 (S.D.N.Y.).

Hier ist nun bedeutsam, dass derjenige, der aus diesem Vergleich aussteigen will oder hiergegen Einwände hat, dies nur bis zum 05. Mai tun kann. Danach gilt dieser Vergleich auch, obgleich der oder die Betroffene gar nicht Partei im Verfahren gewesen war.

Der Ausstieg oder die Einwände sind über eine Internetseite zu erklären. Auf dieser Seite findet sich auch die deutschsprachige Übersetzung der Erklärung des Gerichts. Diese gilt es, genauestens zu lesen um gegebenenfalls den Ausstieg aus dem Vergleich zu erklären.

Wer sich hiervon ganz unbenommen mit der Thematik Sammelklage annehmen möchte, dem sei zum Schlusse die Lektüre eines spannenden Romans empfohlen, verfasst von einem zeitgenössischen Autor und gedruckt auf ordentlichem Papier: „Die Schuld“ von John Grisham.

Denn eines ist gewiss: Die kostenlos-Mentalität der copy-and-paste-Gesellschaft bedroht die wirtschaftliche Grundlage unserer Kulturschaffenden. Damit wird eine der zentralen Freiheiten unserer Gesellschaft, nämlich die Freiheit der Wissenschaft, der Literatur und der Kunst dem Verfall anheimgestellt.

Wenn der Freiheit der Kulturschaffenden der Boden entzogen wird, ist die gesamte Kultur von Austrocknung bedroht. Von daher gilt es, die Errungenschaften des Urheberrechts mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

4 Kommentare zu „Die digitale Welt bedroht die Kultur wie wir sie kennen

    1. Lieber Herr Gunnarsohn 🙂

      Es geht nicht um die Anti-Google-Schlacht, um das digitale David vs. Goliath-Revival oder ähnliches – sondern um die Frage, wie nachhaltig und effektiv die Rechte der Urheber gesichert werden können.

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  1. Lieber Professor Bunsen,

    Im Kern ist doch die Frage zu entscheiden, wie wir mit der Freiheit der Wissenschaft und Kunst umgehen wollen – und wie wir uns in der Zusammenschau mit der Meinungs- und Informationsfreiheit entscheiden wollen. Wenn die copy-and-paste-Gesellschaft dier wirtschaftliche Grundlage unserer Kulturschaffenden bedroht, dann muss sich die Frage anschließen, wie die Rechte dieser Menschen, die ja das Fundament für diese wirtschaftliche Grundlage bilden, nachhaltig gesichert werden können. Die
    Verfügungsgewalt über diese originären Rechte gehört in die Hände der Rechteinhaber, weil diese Rechte erst durch den Schöpfungsakt existent werden können.
    Von daher muss das Recht der Informationsfreiheit zurückstehen, weil nämlich diese Freiheit sich nur auf solche Informationen beziehen kann, die der Rechteinhaber entsprechend lizenziert und/oder freigegeben hat.
    Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass im aktuellen google-Rechtstreit die Debatte auch darum geht, wer die Verfügungsgewalt über Schöpfungen der Literatur und der Wissenschaft haben soll und darf und zu welchen Bedingungen.

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