Das Konto für jedermann kommt

Das hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitgeteilt. Heute wurde der Weg dafür im Bundeskabinett freigemacht.

In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben – darauf hat sich das Bundeskabinett am 28. Oktober geeinigt. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.

Quelle: BMJV | Artikel | Ein Girokonto für Jedermann

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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