Kein Sorgerecht für Neonazis?

Wer seinen Nachwuchs rechtsextrem erzieht, riskiert möglicherweise bei einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder. Bei der Abwägung kommt es jedoch auf die Nuancen an.

Die Süddeutssche Zeitung nimmt eine schon ältere Entscheidung des BVerfG zum Umgangsrecht zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass eine extreme politische Gesinnung durchaus Auswirkungen auf Sorgerecht und Umgang haben könnte.

Den vollständigen Artikel gibt es hier:

Quelle: Sorgerecht – Papa, der Neonazi – Politik – Süddeutsche.de

Meines Erachtens kommt es in Sorge- und Umgangsverfahren in erster Linie darauf an, ob das Kindeswohl gefährdet ist und nicht darauf, welcher Gesinnung ein Elternteil anhängt. Der von der Süddeutschen zitierte Fall hatte nämlich die Besonderheit, dass aufgrund des Umstandes, dass die Kindesmutter aus der Szene ausgestiegen war und sich an einem geheimen Ort aufhielt und deren Schutz bei Gewährung des Umganges nicht mehr sichergestellt sein konnte.

Im Übrigen gilt, dass auch ein Neonazi wie auch ein radikaler Linker oder ein Islamist oder ein eifriger Protestant oder oder oder…. durchaus ein guter Vater oder eine tolle Mutter sein kann. Es heisst nicht, dass die jeweilige Gesinnung des jeweiligen Elternteils für gut geheissen werden muss, aber es kann nicht angehen, dass diese Gesinnung als Grund für Umgangsbeschränkungen oder gar Sorgerechtsentscheidungen herhalten sollte. Es handelt sich meiner Meinung nach eher um ein Feld für unschöne und damit letztlich kindeswohlgefährdende Schlammschlachten denn um eine verantwortungsvolle am Wohl des Kindes und seiner Entwicklung ausgerichteten und förderlichen Angelegenheit.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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