Das OLG in Koblenz hat jetzt entschieden, dass der verärgerte Gläubiger unter Umständen selber Ärger bekommen kann. Wenn nämlich derjenige, der Geld zu bekommen hat, seinerseits den Schuldner wider besseres Wissen gegenüber dem Gericht als zahlungsunfähig darstellt, setzt den Schuldner erheblichen wirtschaftlichen Gefahren aus – und das hat strafrechtliche Konsequenzen.
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