Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg

Wenn ein Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony erschießt, liegt nach Auffassung des VG Berlin eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. Dies führte im entschiedenen Falle zum Entzug der Waffenbesitzkarte.

Ich habe dazu Anmerkungen auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht:

Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg Rechtsberatung zum Waffenbesitz – Waffenrecht.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: