BGH zu WEG: Kreditaufnahme im Einzelfall erlaubt Verfasst vonRoland Hoheisel-Gruler28. September 2015Veröffentlicht inwas Recht ist..., WohnungseigentumsrechtSchlagwörter:Eigentümergemeinschaft, Recht, WEG, Wohnungseigentum Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf langfristige Kredite aufnehmen – unter bestimmten Voraussetzungen. Quelle: BGH zu WEG: Kreditaufnahme im Einzelfall erlaubt Teilen Sie dies mit:E-MailPinterestWhatsAppTelegramSkypejusmeumDruckenRedditTwitterLinkedInTumblrPocketGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer Mehr Beiträge anzeigen