der berührungslose Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ohne Berührung, den kann es durchaus geben.

Man versteht darunter durchaus  ein „Unfallgeschehen“, das aber Probleme bei der Zuordnung macht.

Der BGH hat dies im Hinblick auf die Frage der Zurechnung der Betriebsgefahr in Zusammenhang mit dem Merkmal „beim Betrieb des Kraftfahrzeugs“ in § 7Abs. 1  StVG schon häufiger beschäftigt.

Er hat jetzt zu der Problematik im BGH, Urt. v. 22.11.2016 erneut Stellung genommen und die Anforderungen hierzu konkretisiert.

Mehr dazu beim Kollegen  Burhoff: Der berührungslose Verkehrsunfall, oder: Haftung ohne Berührung? – Burhoff online Blog

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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