Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen

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Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass im Winter die Räum- und Streupflicht von den Mietern zu übernehmen ist, dann darf der Vermieter nicht ohne Grund für den nächsten Winter eine Firma damit beauftragen.

Aber auch für eine Anpassung des Vertrages, die der Vermieter unter Umständen verlangen könnte, bedarf es erheblicher Gründe. So muss beispielsweise dargelegt werden, warum die bisherige Handhabe in Zukunft nicht mehr praktikabel sei. In jedem Falle sind auch die Belange der Mieter in die Abwägung mit einzubeziehen.

Quelle: Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen | Immobilien | Haufe

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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