Kinderrechte ins Grundgesetz

Kost‘ nix – bringt nix !

Was die letzten Tage hierzu diskutiert wurde und was auch sonst zu einem „Kindergipfel“ hochstilisiert wurde – es bringt wohl nichts ein.

Frage man doch nur mal diejenigen, die mit den Nöten der Kinder und Jugendlichen vertraut sind, weil sie tagtäglich damit beruflich umgehen müssen. Das gilt im Übrigen auch für die betroffenen Familien, die alleinerziehenden Väter und Mütter.

Aus der familienrechtlichen Praxis meiner anwaltlichen Tätigeit glaube ich, dass ich ein gewisses Recht herleiten kann, hier die Vorschläge als heisse Luft für das Publikum und die Weihnachtsstimmung abzutun. Mehr ist es wirklich nicht.

Oder offenbart sich hier auch eine gewisse Hilflosigkeit ?

Schließlich verhält es sich so, dass in den Fällen, die im vergangenen Jahr in den Medien Furore gemacht hatten, oftmals die zuständigen Behörden mit dem Fall vertraut waren – oder hätten es sein müssen. Da stirbt ein Kind – die elterliche Sorge oblag dem Jugendamt. Ein anderes verhungert – es ist nicht aufgefallen, dass es eigentlich schon längst schulpflichtig war – behördliches Eingreifen hätte spätestens bei Missachtung der Schulpflicht stattfinden müssen. Die Fälle häufen sich.
Und immer wieder hört man und liest man von überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, von zuwenig finanzieller Ausstattung, von Wartelisten für Pflegestellen, von zuwenig Geld und so weiter.

Von mehr Geld war erstaunlich wenig zu lesen in diesem Zusammenhang – ist ja auch klar, kostet auch mehr wie ein bischen Druckerschwärze fürs Grundgesetz.

Achja – ich vergaß zu erwähnen, dass die Kinder, die auch durch behördliches Versagen ums Leben kamen oder an der Gesundheit verletzt wurden, schon unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen und standen. Ein weiterer Artikel „Kinder sind die heiligen Kühe des aufgeklärten Abendlandes“ hätte ihnen vermutlich auch nicht mehr geholfen.

Und noch eines: Wenn die Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend sein sollten – und dann die Jugendämter bei Verdachtsmomenten von den Ärzten unterrichtet werden sollen, dann ist hierzu zu sagen, dass sich das vielleicht ganz toll anhört. Darüber hinaus – keiner kann was gegen Vorsorgeuntersuchen haben – und Vernetzen und Netzwerke bilden hört sich überaus modern und hype an.

Tatsächlich aber ist es so, dass die Kinderärzte in erster Linie auch Vetrtauenspersonen gegenüber den Kindern und Eltern sind. Sie sind die ersten, die vielleicht Fehlentwicklungen erkennen und Hinweise darauf den Eltern geben können – und dies als verantwortungsbewußte Mediziner auch tun. Zu Recht ist das Verhältnis zwischen Arzt und Patient geschützt – und die Verschwiegenheitsverpflichtung dient beiden.

Eine Meldepflicht würde das Vertrauensverhältnis belasten und erschweren. Die Folgen wären, dass man sich bei Problemen nicht mehr dem Arzt des Vertrauens anvertrauen könnte – dieser wäre ja schließlich zum Jugendamtsspitzel mutiert.

Das kann wirklich nicht Sinn und Zweck sein.

Wenn hier also irgend etwas verpflichtendes stattfinden müsste, dann bitteschön wären die Vorsorgeuntersuchungen von den Gesundheitsämtern durchzuführen. Und bezahlen dürfte das Ganze dann bitte auch die gesamte Allgemeinheit aus Steuermitteln und nicht die Krankenkassen aus ihrem Budget.

Aber dann fragt es sich, ob die weiteren Kosten nicht besser in der besseren Ausstattung der Hilfeangebote der Jugendämter und der Beratungsstellen angelegt wäre anstatt in einer weiteren Überwachung der Bürgerinnen und Bürger.

Darum also doch lieber die Grundgesetzänderung – die kostet am wenigsten und ist für das gute Gewissen das Beste.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Kinderrechte ins Grundgesetz

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