Skurriles aus der Nachbarschaft: Lachen sollte EUR 35,00 kosten

Da hat das Amtsgericht in Balingen gesunden Menschenverstand bewiesen. Eine 17-jährige Jugendliche hatte sich mit Freunden getroffen gehabt und dabei auch laut gelacht. Eine Nachbarin befand, es sei zu laut gewesen und rief die Polizei. Die Ordnungshüter haben dann eine Anzeige aufgenommen – die Lacher sollten EUR 35,00 wegen Lärmbelästigung zahlen.

Das Mädchen und deren Vater wehrten sich gegen den Bußgeldbescheid – und bekamen letztlich Recht.

Mehr dazu auf den Seiten der Badischen Zeitung:

Kolumnen (Sonstige): UNTERM STRICH: Einmal laut lachen: 35 Euro Strafe – badische-zeitung.de.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: