Wenn die Mutter dem Vater das Kind vorenthält

Wir kennen es hauptsächlich aus familienrechtlichen Problemstellungen: Nach der Trennung werden häufig die Väter aus dem Leben ihrer Kinder ausgeschlossen. Auch über 15 Jahre nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz sind die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung sowie der geregelte und regelmäßige Umgang zwischen Kindern und ihren Eltern noch immer nicht die Regel.

Die Ursachen hierfür sind wohl vielfältiger Natur. Leidtragende sind aber meist die Kinder und die ausgeschlossenen Elternteile.

Die online-Ausgabe von „baby und familie“ hat sich einem weitergehenden Phänomen angenommen, das aber in Trennungs- und Scheidungssituationen vermutlich noch verstärkend hinzutritt. Das so genannte „maternal gatekeeping“ wird bereits seit über 20 Jahren erforscht. Nach diesen Erkenntnissen akzeptieren ca. 20 % der Mütter nicht, dass die Väter ihre Rolle in der Kindererziehung wahrnehmen. Dies bezieht sich durchaus auf intakte Familien.

Wenn nun eine solche Familie auseinanderbricht, ist die Gefahr von Umgangsverweigerung und Kindesentziehung sehr groß.

Den Artikel zum maternal gatekeeping findet man hier:

Wenn die Mutter dem Vater das Kind vorenthält | Baby und Familie.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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