Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein blinder Mensch sich darauf verweisen lassen muss, dass er nur die Kosten eines Blindenhundes in der Höhe übernommen bekommt, wie die Kasse an Hundeschulen bezahlt, mit denen sie einen gesonderten Vertrag abgeschlossen hat.
Hierauf weist die Stiftung Warentest hier:
Gesetzliche Krankenversicherung – Blinder muss für Hund 6 650 Euro selbst zahlen – Meldung – Stiftung Warentest in einem Artikel hin.
Im jetzt entschiedenen Fall war der konkret ausgewählte Blindenhund um EUR 6.650,00 teuerer als wie einer, der von einer Vertragshundeschule angeboten worden war. Das Gericht entschied nun, dass die Krankenkasse nur die günstigeren Kosten zu ersetzen hatte.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.