…. dann liegt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg Mietwucher vor. Im entschiedenen Fall wurde der Vermieter dazu verurteilt, deswegen über 52.000 Euro an erhaltener Miete zurückzuzahlen.
Wenn wegen Mietwuchers überhöhte Miete bezahlt wurde, können die Mieter dann den überzahlten Betrag zurückfordern.
Ausführlich ist diese Entscheidung auf den Seiten von ProMietrecht dargestellt:
Urteil zu Mietwucher – Miete 50 Prozent über Ortsüblich
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