Was kommt nach der Mediation?

Das frägt die Seite OnlyMums etwas provokativ:

Quelle: What Happens After Mediation? – OnlyMums

Die beschriebene Ausgangslage heißt: Schön, wir waren in den Mediationssitzungen gewesen, wir haben gearbeitet und dann uns auf etwas geeinigt. Aber was kommt dann? Wie verbindlich ist das Ganze? Wer garantiert mir, dass die Vereinbarungen auch umgesetzt werden?

Im Trennungs- und Scheidungskonflikt kommt es für das Gelingen entscheidend darauf an, dass der andere Teil sich nicht nur darauf verlassen können muss, dass die Vereinbarung hält. Vielmehr sollten die Verpflichtungen auch in eine verbindliche Form gegossen werden, die im Falle des Nicht-Einhaltens dem anderen Teil schnelle Hilfe zukommen lassen kann. Das geschieht beispielsweise in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung, dass sich derjenige, der sich zu einer Leistung verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Das macht die notarielle Urkunde zu einem Vollstreckungstitel.

Neben diesen worst-case-Szenarien, die aber als Sicherungen für das Gelingen einer Vereinbarung durchaus notwendig sind, will man nachgelagerte Gerichtsverfahren zur Erlangung des eigentlich schon Vereinbarten vermeiden, gehört in eine die Mediation abschließende Vereinbarung auch eine Verpflichtung, etwaige Streitpunkte zunächst in einem Mediationsverfahren klären zu lassen. Auch sollte erwogen werden, die getroffene Vereinbarung nach einer bestimmten Zeit zu evaluieren, um dann nachzujustieren, bevor der nächste Konflikt virulent wird.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer