Die Erziehungsrente

Was viele Betroffene nicht wissen:

Auch Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente bekommen, wenn der geschiedene Partner stirbt.

Die so genannte Erziehungsrente fristet ein Schattendasein. Doch sie vermag Betroffenen durchaus finanzielle Lasten abnehmen. Die Rente ist als Unterhaltsersatzleistung gedacht.

Wenn die Ehe geschieden wurde und ein Ehegatte dann versterben sollte, kann der andere Ehegatte bei Erfüllung der Voraussetzungen diese Erziehungsrente bekommen.

Hierfür muss dieser Ehegatte unverheiratet geblieben sein und ein minderjähriges Kind aus dieser geschiedenen Ehe in seinem Haushalt betreuen und erziehen.

Mehr zu dieser Rentenart gibt es auf den Seiten der  Deutschen Rentenversicherung zum Stichwort: Renten an Hinterbliebene – Erziehungsrente

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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