Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten zahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen und Ihnen eine so genannte Nebenkostenabrechnung zukommen lassen.
Macht der Vermieter dies nicht, dann können Sie den Vermieter zur Abrechnung auffordern.
Allerdings ist es unter Umständen ratsam, hier zuzuwarten. Gegebenenfalls können Sie durch Abwarten Ihre Rechtsposition verbessern. Keinesfalls sollten Sie aber ohne die Einholung von rechtlichem Rat einfach die Zahlungen kürzen oder aussetzen.
Mehr dazu gibt es auf den Seiten von ProMietrecht:
Quelle: Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern