Konflikte lösen – auch per Telefon

Wie soll das gehen, dass Konflikte auch per Telefon gelöst werden können, werden sich manche fragen. Dabei geht es nicht darum, am Telefon entnervt zu diskutieren, bis eine der Konfliktparteien die Verbindung beendet.

Moderne Konfliktlösungsunterstützung kann auch so funktionieren, ohne dass die Beteiligten zur selben Zeit sich auch am selben Ort aufhalten, sondern das Verfahren auch telefonisch durchgeführt werden kann.

Hierbei bieten sich zwei verschiedene Modelle an:
Zum Einen gibt es die klassische Telefonkonferenz, an der zu einem festgelegten Zeitpunkt die Konfliktparteien sich telefonisch austauschen. Dabei ist die Rolle des Mediators besonders bedeutsam: Gilt es doch, hier noch mehr als am runden Tisch, die Medianten zur Einhaltung der vereinbarten Regeln anzuhalten, dazuwischenreden zu unterbinden und gleichzeitig auch das wechselseitige Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse zu schärfen. Der Vorteil dabei ist, dass alle Beteiligten zeitgleich am Geschehen beteiligt sind. Damit kann man ein etwaiges wechselseitiges Misstrauen am Besten ausräumen.

Sollte die Telefonkonferenz nicht das Mittel der Wahl sein, bietet sich eine so genannte „ShuttleMediation“ an, bei der der Mediator abwechselnd das Gespräch am Telefon mit einer der beiden Konfliktparteien sucht und hierbei die wesentlichen Ergebnisse aus dem jeweils anderen Gespräch vorab mitteilt.

Beide Formen sind erprobte und geeignete Verfahren, um Konflikte einer Lösung zuzuführen, ohne dass die Beteiligten sich auch körperlich begegnen müssen. Nachteilig ist hierbei, dass sich die Kommunikation auf das gehörte und gesprochene Wort beschränkt, die nonverbale Kommunikation also zu großen Teilen nicht für den Konfliktlösungsprozess nutzbar gemacht werden kann. Soweit es um Visualisierungen, zu erstellende Listen, Brainstorming etc. geht, müssen andere erprobte digitale Mittel und Verfahren zum Einsatz kommen.

Beide Möglichkeiten – Telefonkonferenz und ShuttleMediation – biete ich in meiner Praxis an. Dabei werden die voraussichtliche Kosten einer Konferenz oder Telefonats vorab erhoben. Diese umfassen das vereinbarte Honorar für die vorab vereinbarte Zeit sowie etwaige Verbindungskosten. Bei den Konfliktparteien entstehen zusätzlich für die Telefonkonferenz Einwahlkosten und Verbindungskosten, die über die Telefonrechnung oder über das Prepaid-Guthaben direkt vom Anbieter abgerechnet werden. Bei Interesse stehe ich Ihnen für weitere Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer