Jedes Jahr ist die Adventszeit eine besondere Zeit für getrennt lebende Eltern und deren Kinder. Viele schaffen es, hier eine für die Kinder gute Lösung zu suchen und zu finden. Allerdings gibt es sehr viele Fälle, in denen die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest zur Qual für Väter, Mütter, Kinder wird.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. weist auf seiner Homepage darauf hin und gibt Lösungsansätze.
Im Interesse der Kinder sollte gerade am „Fest der Liebe“ alles getan werden, den Kindern zwar nicht eine heile Welt vorzugaukeln, aber doch die Belastung von ihnen fern zu halten.
Wenn es zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommen kann und auch ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt keinen Erfolg hat, dann sollte ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Dabei gilt, dass eine möglichst frühzeitige Antragstellung noch die Möglichkeit gibt, eine mündliche Verhandlung zu erreichen.
Leider ist der Wunsch, das Weihnachtsfest zum Anlass zu nehmen, die Eltern-Kind-Beziehung zu überdenken und dem Kind die Möglichkeit, beide Eltern erleben zu können, oftmals nur ein frommer.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
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